Eckpunkte zur homosexuellen Geschichte in Deutschland

 

Bis zur zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts

Männliche Homosexualität galt als Sünde, war aber legal und wurde nicht bestraft.

Ab Ende 13. Jahrhundert:

Homosexualität, damals Sodomie genannt, galt als Verbrechen und wurde fast überall in Europa mit der Todesstrafe belegt.

Ab Ende 13. Jahrhundert:

Jahr 1532

Kaiser Karl V. schuf 1532 die gesetzliche Grundlage für die Verfolgung und Bestrafung homosexueller Menschen in seiner sogenannten Carolina:

Artikel 116 der Carolina:

„Strafe den Unkeuschen, der wider die Natur handelt, indem es so ein Mensch mit einem Tier, Mann mit Mann, Weib mit Weib, unkeusch treiben. Die haben das Leben verwirkt, und man soll sie … mit dem Feuer vom Leben zum Tod richten.“

 

 

 

 

 

 

 

Constitutio criminalis Carolina von Kaiser Karl V.
Druck 1577, Frankfurt a.M. © Wikipedia, public domain

Jahr 1845

Die Carolina wird in Baden und damit auch in Heidelberg abgeschafft.

Jahr 1845

Jahr 1871

Im neuen Strafrecht des Deutschen Reiches wird der Paragraf §175 StGB eingeführt, auch bekannt unter dem Namen Schwulen-Paragraph. Dieser stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.

175 StGB:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“

Jahr 1935

Verschärfung des § 175 StGB durch die Nationalsozialisten, u.a. mit einer Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis.

Jahr 1935

8. Mai 1945

Deutschland wird von den Nazis befreit – aber für Homosexuelle gab es keine „Stunde Null“. Die Nazi-Version des Paragraf 175 StGB wurde unverändert in der Bundesrepublik weiter angewendet.

Jahr 1969

In der DDR wird der § 175 StGB bereits 1950 reformiert, in der BRD wird bis 1969 an dem verschärften § 175 StGB aus der Nazizeit festgehalten, danach  wurde er reformiert und liberalisiert. Nur noch sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren waren strafbar.

Jahr 1969

Jahr 1994

§175 StGB wird ersatzlos aufgehoben.

Jahr 2001

Seit 2001 gibt es die eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Jahr 2001

Jahr 2017

Seit 2017 können homosexuelle Paare heiraten und sind heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Außerdem wurden alle Urteile aufgrund des
§ 175 StGB aufgehoben und alle deswegen verurteilten Personen rehabilitiert.